Mietbedingungen Sicherheitstechnik im Koffer

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Mietbedingungen Sicherheitstechnik im Koffer

Allgemeine Mietbedingungen

ALLGEMEINES

  1. Die nachstehenden Mietbedingungen gelten für alle Mietgeschäfte des Systemhaus Goggosoft und gelten mit Auftragsbestätigung unsererseits als akzeptiert. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben nur Geltung, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehenden allgemeinen Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen und fi nden keine Anwendung. Grundlage für alle Angebote und Aufträge mit inländischen und ausländischen Kunden ist deutsches Recht, wobei ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen maßgebend sind.

ANGEBOTE UND BESTELLUNG

  1. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen der Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform. Für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedarf es grundsätzlich auch immer einer Bestätigung in Textform der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
  3. Der Kunde ist an seinen Vertragsantrag 2 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben. Der Vertrag wird grundsätzlich nur zwischen SYSTEMHAUS GOGGOSOFT und der im Kopf der Auftragsbestätigung von SYSTEMHAUS GOGGOSOFT genannten Partei geschlossen. Der hier in der Auftragsbestätigung genannte, gilt als Kunde und Vertragspartner.
  4. Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers können wir wahlweise auf Vertragserfüllung bestehen oder ohne Nachweis eines Schadens folgende Stornierungskosten fordern: bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragswertes bis 8 Tage vor Mietbeginn 75% des Auftragswertes bis 3 Tage vor Mietbeginn 100% des Auftragswertes. Der Vermieter ist berechtigt, sofern er einen eventuell höheren Schaden nachweisen kann, diesen vom Kunden zu fordern. Systemhaus Goggosoft +49 7666 9445377

III. PREISE, VERSAND, SICHERHEITSLEISTUNG, GEFAHRENÜBERGANG

  1. Der Versand (einschl. etwaiger Anlieferungen, Rücksendungen/Abholungen) erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Er erfolgt ab (an) unser Lager Pulheim. Verpackungs- und gegebenenfalls Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Gefahrenübergang tritt ein, sobald die Ware unser Haus verlassen hat, spätestens bei Abholung oder sobald SYSTEMHAUS GOGGOSOFT die Sache dem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. Ausgenommen hiervon sind Transportwege, die von der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT ausdrücklich in Textform als versichert deklariert werden. Hier tritt der Gefahrenübergang erst bei Übergabe an den Kunden bzw. Übernahme von dem Kunden ein. Wird der Versand bzw. die Zustellung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so gilt der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Besteller ab dem Tage der Versandbereitschaft.
  2. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
  3. SYSTEMHAUS GOGGOSOFT kann die Leistung nach Vertragsschluss von der Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer Kaution oder Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditunternehmens abhängig machen. SYSTEMHAUS GOGGOSOFT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich jederzeit aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit wegen offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu befriedigen. Nimmt SYSTEMHAUS GOGGOSOFT die Sicherheitsleistung in Anspruch, ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheit auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, wenn das Vertragsverhältnis fortgesetzt wird. SYSTEMHAUS GOGGOSOFT gibt die Sicherheit nach Beendigung aller Verträge frei, wenn der Kunde sämtliche Forderungen der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT erfüllt hat. Der Kunde kann jederzeit eine teilweise Freigabe der Sicherheit fordern, wenn die ausstehenden Forderungen der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT in einem angemessenen Verhältnis zur Sicherheitsleistung verbleiben.

LIEFERZEIT

  1. Auch in Textform zugesagte Lieferzeiten- insbes. für Vermietgeschäfte- gelten nur als annähernd vereinbart und gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Es obliegt dem Kunden, so zu disponieren (z.B. Anlieferung am Vortag), dass üblicherweise nicht zu vermeidende Verspätungen bei der Anlieferung nicht zum Zusammenbruch seines Vorhabens führen. Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind in jedem Fall ausgeschlossen. Lieferverzug bei Mietgeschäften bedürfen der sofortigen schriftlichen Meldung an SYSTEMHAUS GOGGOSOFT. Der Verzug trifft frühestens um 0.00 Uhr nach Ablauf des im Auftrag benannten Lieferdatums oder mit dem überschreiten einer im Auftrag vereinbarten anderen Uhrzeit ein, sofern die Lieferzeitüberschreitung bis zu diesem Zeitpunkt in Textform gemeldet wurde. Sollte die Meldung der Lieferverzögerung in Textform nach oben genannten Zeiten erfolgen, so beginnt der Verzug erst nach Erhalt dieser Meldung von SYSTEMHAUS GOGGOSOFT. Systemhaus Goggosoft +49 7666 9445377
  2. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche.
  3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens der Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten – Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Lieferverzögerungen aufgrund nicht geleisteter Zahlungen oder Sicherheitsleistungen des Kunden, gehen zu dessen Lasten. Eine aufgrund fehlender Sicherheitsleistung zurückgehaltene Lieferung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpfl ichtung des Auftrages. Die Auftragskosten werden in diesem Fall um die Höhe der nicht erfolgten Versandkosten gesenkt.

HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

  1. Da die Entwicklung von Virenscannern stets der permanenten Modifi kation von Viren und deren Wirkungsweise hinterher hinkt, sind Ansprüche aus entstandenen Schäden deren Ursache in einem Virus zu suchen sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Gleiches gilt für vom Kunden gewünschten (und gegebenenfalls von SYSTEMHAUS GOGGOSOFT in seinem Auftrag installierten) Software/Betriebssystem. Der Kunde ist angehalten, vor Nutzung der von SYSTEMHAUS GOGGOSOFT ausgelieferten Geräte, diese auf Vollständigkeit, Funktionalität und Virenfreiheit zu überprüfen.
  2. Der Kunde ist verpfl ichtet, die gelieferte Ware umgehend nach Erhalt auf Beschädigungen und Funktionsfähigkeit zu untersuchen. Mängelrügen bei Dienstleistungen/Mietstellungen bedürfen der sofortigen Meldung. Hierbei hat die Meldung (Textform zwingend) an SYSTEMHAUS GOGGOSOFT direkt zu erfolgen. Ein Abgesandter/Techniker der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT ist zur Annahme von Beanstandungsmeldungen nicht autorisiert. Ihm gegenüber gemachte Mängelrügen gelten als nicht getätigt. Bei berechtigten Beanstandungen ist SYSTEMHAUS GOGGOSOFT schriftlich eine angemessene Frist, werktags von mindestens 24 Stunden und am Wochenende von mindestens 48 Stunden, zur Nachbesserung/Nachlieferung einzuräumen. Die Frist beginnt mit Eintreten des Liefer-/Leistungsverzugs, jedoch frühestens mit dem Eingang der Fristsetzungsnachricht. Unterlässt der Mieter die sofortige schriftliche Anzeige eines Mangels, kann er nachträglich keine Ansprüche geltend machen. Systemhaus Goggosoft +49 7666 9445377
  3. Rücksendungen an SYSTEMHAUS GOGGOSOFT haben frei Haus und ausreichend versichert (Wiederbeschaffungswert) zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Sofern nicht anderes im Auftrag in Textform vereinbart wurde, muss die Rücklieferung bei SYSTEMHAUS GOGGOSOFT bis zu dem in dem Auftrag aufgeführten Datum, bis spätestens 17.30 Uhr eintreffen (eingehend). Der Eingang nach 17.30 gilt als verspätet. Insofern obliegt es dem Kunden den Rückversand frühzeitig zu organisieren und entsprechend bei der Wahl des Transportunternehmens zu disponieren. Bei unfreien Rücksendungen können wir die Annahme verweigern. Bei Rücksendungen, die nicht direkt vom Besteller aufgegeben wurden (z. B. von einem Endkunden), können wir die Annahme ebenfalls verweigern. Die Verweigerung der Annahme führt nicht zur Aufschiebung oder Unterbrechung des Verzugs.
  4. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Montage-/ Demontagekosten oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für verspätete Anlieferungen / Aufbau bei Vermietaufträgen (siehe auch IV.1)

ZAHLUNG, VERZUG, SCHADEN, MIETZEITVERLÄNGERUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Alle in Angeboten, Katalogen, Werbemitteln, im Internet oder sonstige genannte Preise sind Nettopreise in EUR, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk/Lager der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden –vorbehaltlich eines höheren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 1 % vom Rechungsbetrag pro Monat fällig. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat. Die Zurückbehaltung der Zahlung wegen Beanstandung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Bei Vermietgeschäften ist Systemhaus Goggosoft berechtigt, eine Kaution (s. Abs. Sicherheitsleistung) oder auch Vorkasse nach Wahl vom Besteller zu verlangen.
  2. Systemhaus Goggosoft ist berechtigt einzelne Zahlungsmittel (z. B. Wechsel) abzulehnen. Unsere Forderungen werden – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Die Ware bleibt bei Verkaufsgeschäften bis zur restlosen Bezahlung bzw. Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegen- über dem Besteller unser Eigentum. Systemhaus Goggosoft +49 7666 9445377
  3. Systemhaus Goggosoft ist berechtigt Auslieferung zurückzuhalten, sollten getroffene Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden. Die Auslieferung kann bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vorbehalten werden, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt.
  4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
  5. Überschreitet der Mieter die Mietzeit, fi ndet- vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Regelung keine Verlängerung des Mietvertrages statt. Der Mieter ist bei Mietzeitüberschreitungen– unabhängig vom jederzeitigen Rückforderungsrecht und Schadensersatzanspruchs der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT aufgrund anderweitig entgangener Aufträge- verpfl ichtet, die Miete mit dem Tagessatz des ersten Miettages laut aktueller Preisliste ohne Staffelnachlass und ohne anderweitige Rabattierung, bis einschließlich des Tages der Rückgabe (Erfüllungsort Lager SYSTEMHAUS GOGGOSOFT) durch den Mieter zu entrichten. Gleiches gilt im Falle von Totalverlust (z.B. durch Diebstahl), bis zur Stellung eines gleichwertigen Ersatzgerätes durch den Mieter oder Zahlung des aktuellen Kaufpreises für ein vergleichbares Ersatzgerät. Das Gleiche gilt bei Abholaufträgen. Ist das abzuholende Gerät nicht am Abholort, ist SYSTEMHAUS GOGGOSOFT vom Abholauftrag entbunden und der Mieter trägt die Sorgfalt für die ordnungsgemäße Rücklieferung (Erfüllungsort Lager SYSTEMHAUS GOGGOSOFT). Der Mieter ist verpfl ichtet bei verspäteter Rückgabe, SYSTEMHAUS GOGGOSOFT gegenüber unverzüglich – spätestens am folgenden Tag der Absendung – zu erklären, dass die Gegenstände zurückgesandt wurden.
  6. Der Diebstahl oder das sonstige Abhandenkommen der gemieteten Gegenstände ist im Rahmen der Schadensminderungspfl icht vom Mieter unverzüglich der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT unter Angabe der genauen Gründe mitzuteilen. Rücksendungen haben in jedem Falle versichert zu erfolgen, sofern die Versicherung durch SYSTEMHAUS GOGGOSOFT nicht ausdrücklich im Auftrag in Textform bestätigt wurde. Bei einem Verlust oder einer Beschädigung der Gegenstände beim Rücktransport erklärt sich der Mieter auf Anforderung von SYSTEMHAUS GOGGOSOFT mit der Abtretung seiner Regressansprüche gegenüber dem Transportunternehmen an SYSTEMHAUS GOGGOSOFT einverstanden und verpfl ichtet sich, SYSTEMHAUS GOGGOSOFT die zur Geltendmachung der Regressansprüche erforderlichen Schriftstücke und Informationen zur Verfügung zu stellen. Bis zum vollen Ersatz des Schadens bleibt der Mieter weiterhin gegenüber SYSTEMHAUS GOGGOSOFT zum Schadensersatz in der noch ausstehenden Höhe verpfl ichtet. 7. Nach Vertragsschluss kann SYSTEMHAUS GOGGOSOFT die Aufrechnung bestehender Forderungen mit geleisteten Zahlungen erklären, wenn bekannt wird, dass der Kunde mit Verpfl ichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im Rückstand ist. Systemhaus Goggosoft +49 7666 9445377

VII.DATENSCHUTZ, AUSKUNFT

  1. Speicherung, Verarbeitung, Verwendung, Weitergabe, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten: Systemhaus Goggosoft verpfl ichtet sich, die Privatsphäre aller Personen und Unternehmen zu schützen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen und die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Grundlage hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG). Es werden Informationen und Daten gespeichert und verarbeitet, die absolut notwendig sind, um dem Kunden zu bedienen. Systemhaus Goggosoft informiert Ihre Kunden gelegentlich über Neuerungen, besondere Ereignisse und Werbeaktionen. Falls Sie diese Informationen nicht erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte per Email datenschutz@systemhaus-goggosoft.de mit. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben. Systemhaus Goggosoft veröffentlicht keine persönlichen Informationen der Kunden außer in besonderen Ausnahmefällen. Solch ein Ausnahmefall liegt zum Beispiel vor, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Kunde der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT die Rechte oder das Eigentum der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT und/oder anderer Kunden verletzt. Dies gilt ungeachtet davon, ob die Verletzung beabsichtigt oder unbeabsichtigt geschieht. Für die Änderung oder Löschung Ihrer Kundendaten wenden Sie sich bitte an info@Systemhaus Goggosoft.de.
  2. SYSTEMHAUS GOGGOSOFT ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) und bei anderen Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte einzuholen und Daten an diese zu übermitteln. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der SYSTEMHAUS GOGGOSOFT, eines Vertragspartners der SCHUFA oder anderer Wirtschaftsauskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Auf Verlangen des Kunden erteilt Systemhaus Goggosoft Auskunft darüber, welche Daten an welche Stellen übermittelt wurden.

VIII. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, WIRKSAMKEIT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Denzlingen. Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen SYSTEMHAUS GOGGOSOFT und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationaler Gesetze ist ausgeschlossen. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer Bestätigung in Textform. Dies gilt auch für die Abrede auf die Textform zu verzichten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.