pixelio Urteil: fehlende Urhebervermerke abmahnbar
Die Bilder der Plattform pixelio.de sind an sich sehr beliebt doch kann die Nutzung der meist kostenlosen Bilder schnell ein sehr teurer Spass werden. So auch geschehen bei einem Nutzer, den wir aus rechtlichen Gründen nicht namentlich erwähnen möchten. Dieser hatte die Kennzeichnung seiner BIlder bei der Nutzung auf einer Webseite als nicht ausreichend angesehen…
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