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Mail(s) an CC: Abmahnungen und Bussgelder von Datenschutzbehörden

E-Mail Verteiler bergen die Gefahr, dass alle Adressaten einer E-Mail lesen können, an wen diese gesendet wurde. Hiergegen ging nun eine Datenschutzbehörde vor und verhängte gegen eine Mitarbeiterin eines Händlers ein Bußgeld. Dabei hätte sie sich auf einfache Art und Weise schützen können.

Worin die Gefahren lauern, welche Folgen dies haben kann und wie sie solche Stolpersteine umgehen können, haben wir für Sie recherchiert und hier zusammengetragen.E-Mail Verteiler bergen die Gefahr, dass alle Adressaten einer E-Mail lesen können, an wen diese gesendet wurde. Hiergegen ging nun eine Datenschutzbehörde vor und verhängte gegen eine Mitarbeiterin eines Händlers ein Bußgeld. Dabei hätte sie sich auf einfache Art und Weise schützen können.
Quelle:
CC an alle: Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld wegen offenem E-Mail Verteiler

In Zeiten von NSA Skandalen und Datenschutzverstössen insbesondere von den prominentesten Datensammlern weltweit sind auch die Datenschutzwächter aufmerksamer geworden. Viele Stolpersteine und Unwissenheiten schützen aber leider nicht vor Strafe, und so kann eine Rundmail an Kunden wegen der anstehenden Feiertage bereits teure Folgen haben, rechtlich wie finanziell, ganz abgesehen von dem Imageschaden.

In dem auf eRecht24 beschriebenen Beispiel hatte eine Mitarbeiterin eines Online Shops an alle Kunden eine Rundmail verschickt. Aus dem normalen Mailprogramm (nehmen wir Outlook als Möglichkeit), hatte Sie alle Mailadressen der Empfänger ins Feld "An" bzw. "CC" geschickt. Das ist einfach und bequem, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Alle Empfänger sehen alle weiteren Empfänger dieser Nachricht. Somit erfährt jeder Kunde, wer noch bei seinem Anbieter des Vertrauens als Kunde unterwegs ist. Unter datenschutzrechtlichen Aspekten ein absolutes No-Go, da hier selbst mit personenbezogenen Daten INformationen rausgehen (die Emailadresse kann durchaus als solche bezeichnet werden)

die Konsequenz:
Der Onlinehändler bzw. dessen Mitarbeiterin wurden von den Datenschutzbehörden mit einem Bussgeld belegt. Die Höhe der Strafe geht aus dem hier zitierten Artikel bei erecht24 nicht hervor, darüber soll hier aber auch nicht spekuliert werden.