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Zahlungsverweigerer - Inkasso, Anwalt oder "do-it-yourself"

Das Problem mit Zahlungs-Verweigerer, Zahlungs-Muffen oder wie man auch immer diejenigen nennen möchte, die einkaufen, Dienstleistungen in Anspruch nehmen, aber Ihre Rechnungen anschließend nicht bezahlen, kennt wohl fast jeder, egal ob Händler, Fachhändler oder Dienstleister. Je mehr Kunden nicht bezahlen, desto schwieriger wird die Situation, da der Anbieter irgendwann mit seinen eigenen Rechnungen Schwierigkeiten bekommen wird.

Stellt sich also die Frage, wie man sein eigenes Forderungsmanagement aufbaut und organisiert, um kein Geld zu verlieren, den Kunden durch Mahnungen aber auch nicht zu vergraulen.

Wir sind seit nunmehr 7 Jahren selbständig unterwegs und hatten in der Vergangenheit großes Glück, dass wir mit säumigen Kunden nur wenige Probleme hatten. Auch haben wir die Erfahrungen gemacht, dass nicht alle säumigen Schuldner über einen Kamm geschert werden können und sollen. Nicht bezahlen "wollen" und nicht bezahlen "können" sind nochmal ein wesentlicher Unterschied, der unser Forderungsmanagement erheblich beeinflusst.

Schauen wir uns die beiden "Schuldner" einmal an, werden wir feststellen, dass der nicht "wollen" überhaupt kein Interesse hat, seine Rechnungen zu begleichen. Er wird alles Mögliche suchen und finden (wollen), um die Rechnung anzufechten, den Preis zu drücken oder sich schlichtweg überhaupt nicht rühren. Hierfür haben wir eine erste Phase des internen Mahnwesens. Er bekommt neben der Zahlungserinnerung kurz nach Verstreichen der Zahlungsfrist 2 weitere Mahnungen. Spätestens 30 Tage nach dem Verzug geben wir diese Forderung(en) - genau wie in der letzten Mahnung angekündigt - an unseren Inkasso-Partner ab. Dieser kümmert sich um alles Weitere. Bis heute haben wir so im Rahmen des Inkassoverfahrens nur eine einzige Forderung nicht eintreiben können. Diese befindet sich mittlerweile nach der gerichtlichen Titulierung in der sogenannten Langzeitüberwachung bei unserem Kooperationspartner.

Der andere Schuldner ist die Variante "nicht können". Unvorhergesehene Schicksalsschläge, die Gesundheit, ein Wasserschaden, Trennung oder viele andere Faktoren bringen den Schuldner in eine Schieflage. Womöglich ist er selbst Dienstleister und muss dem Geld säumiger Schuldner hinterherrennen. Dieser wird sich aber spätestens mit der ersten Zahlungserinnerung melden und aktiv mit dem Gläubiger nach einer Lösung suchen. Die eigene Erfahrung zeigt uns hier, dass es durchaus Sinn macht, diesem Schuldner noch Luft zum Atmen zu lassen. Getreu nach dem Motto "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" haben wir hier außergerichtlich und ohne Inkasso eine Erfolgsquote von 100 % und damit Null Ausfall. Auch haben wir durch ein internes Kriterium-Papier - nennen wir es mal "Richtlinien" keinen Ausfall durch Pleiten und Insolvenzen. Dies geschieht durch verschiedene Maßnahmen und stichprobenartige Bonitätsprüfungen, unter deren Vorbehalt wir den Auftrag erst erteilen. Für Neukunden und ab einem bestimmten Auftragswert ist die Auftragsvergabe vorbehaltlich einer Anzahlung / eines Abschlags von 20 % des Auftragswertes und gestaffelt nach oben. Zum Thema Zahlungsfähigkeit aber mehr zu einem anderen Zeitpunkt hier in unserem Blog