Mietbedingungen für Sicherheitstechnik

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Mietbedingungen für Sicherheitstechnik

1. Mietgegenstand

Vermietet werden Sicherheitssysteme wie VideoüberwachungAlarmanlagenFunkgeräte sowie entsprechendes Zubehör (z. B. Tablets, Notebooks, WLAN-Router, zusätzliche Kameras, Headsets, externe Datenträger).


2. Mietdauer und Abrechnung

  • Die Mindestmietdauer beträgt 3 Kalendertage.
  • Bei Wochenendmieten gilt: Freitag bis einschließlich Montag.
  • Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Zustellung und endet mit dem Eingang der Rücksendung bei GWS.
  • Abgerechnet wird in vollen Kalendertagen.

3. Kaution und Zahlung

  • Für jede Buchung ist eine Kaution in Höhe von 200 EUR im Voraus zu leisten.
  • Die Kaution wird am Ende der Mietzeit mit dem Mietpreis verrechnet.
  • Die Zahlung ist sofort mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

4. Mietkauf-Option

  • Für ausgewählte Produkte besteht eine Mietkauf-Option, die im Shop deutlich gekennzeichnet ist.
  • Bei Inanspruchnahme kann der Artikel nach der Mietzeit zu einem vergünstigten Preis übernommen werden.
  • Bereits geleistete Mietzahlungen werden dabei anteilig angerechnet.

5. Bonitätsprüfung

  • Bei Neukunden behält sich GWS das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen, um das Ausfallrisiko zu minimieren.

6. Vertragsabschluss

  • Eine Bestellbestätigung im Onlineshop stellt noch keine rechtsverbindliche Auftragsbestätigung dar.
  • Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch GWS zustande.

7. Haftung und Versand

  • Die Haftung für die Mietprodukte geht mit der Übergabe an den Versanddienstleister (DHL) auf den Kunden über.
  • Gleiches gilt für die Rücksendung: Die Haftung endet erst mit dem Eingang bei GWS.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Emmendingen.


9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.